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Kriterien für FSK 12

Das größte Dilemma der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist, dass sie den zu prüfenden Film zwischen persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien betrachten muss. In den Grundsätzen der FSK heißt es unter anderem: „Die FSK hat die im Grundgesetzt geschützten Werte, im Besonderen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetze […] sowie die in Art. 5 des Grundgesetzes eingeräumte Freiheit zu beachten.“

Gewaltdarstellung muss eindeutig als fiktiv zu erkennen sein

Das hauptsächlichen Probleme bei der Prüfung eines Films für die FSK-Freigabe ab 12 Jahren sind: Gewaltdarstellungen und deren Wirkungen auf die Jugendlichen. Für eine Freigabe ab 6 Jahren sind Gewalt- und Sexdarstellungen sowie Kriegsverherrlichungen ein absolut unmögliches Tabu. Ab 12 Jahren sieht das Ganze schon wieder anders aus: Filme können zwar durchaus einen gewissen „Gewalt-Anteil“ beinhalten, allerdings müssen diese Gewaltdarstellungen so inszeniert sein, dass sie eindeutig als fiktional zu erkennen sind.

FSK 12: Gewalt als Erfahrung, die auf kritischer Art analysiert wird

Ein anderes Argument Filme mit Gewaltszenen bereits ab 12 Jahren freizugeben ist, dass der Film dazu dient, dass sich die Jugendlichen auf eine kritische Art und Weise mit der Gewalt oder dem Krieg auseinander setzen können, aber keine traumatischen Erfahrungen davon bekommen. Das beste Filmbeispiel in dieser Kategorie ist „Schindlers Liste“. Obwohl hier teilweise sehr explizit Gewalt dargestellt wird, können sich die Teenager größtenteils gut damit auseinander setzen und die daraus gewonnen Erfahrungen gut in ihr nahendes Leben als verantwortlicher Erwachsener übernehmen.

FSK 12-Empfehlung: Handlung soll seriös und verständlich sein

Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe, die sich in der schwierigen Lebensphase der Pubertät befinden, ist die Fähigkeit einer distanzierten Wahrnehmung zwischen Film-Fiktion und Realität ebenso ausgebildet wie die rationale Verarbeitung des Gesehenen. Von der FSK werden Filme empfohlen, die Themen seriös und klar verständlich darstellen, damit die Meinungs- und Bewusstseinsbildung zur persönlichen Weiterentwicklung beitragen kann.

Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, so ist es auch möglich, dass jüngere Kinder, natürlich nur unter der Aufsicht der Eltern, ebenfalls Einlass zu einer Kinovorstellung bekommen. Hier entscheiden dann letztendlich die Eltern, ob ihre Kinder für einen Film, der laut FSK-Kriterien erst ab 12 Jahren empfohlen wird, bereits reif genug sind.

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